Die "Vinkulierung" von Versicherungsforderungen ist in der jüngeren Vergangenheit vermehrt in das Blickfeld der juristischen Diskussion gerückt. Derzeit steht die Wirkungsweise der durch eine "Vinkulierung" zugunsten des Gläubigers ausgelösten "Zahlungssperre" im Mittelpunkt des Interesses. Nach einer im Vordringen befindlichen Auffassung soll die Zahlungssperre absolut wirken und "exekutionsfest" bzw "konkursfest" sein. Der nachfolgende Beitrag versucht nachzuweisen, daß eine so starke Wirkung der Zahlungssperre mit der österreichischen Rechtsordnung nicht vereinbar ist.