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Zum Irrtum über das Vorhandensein einer Bankkonzession und zu dem für die Verletzung von Aufklärungspflichten maßgebenden Zeitpunkt bei Abschluß eines Darlehensvertrages.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/677ÖBA 1998, 54 Heft 1 v. 1.1.1998

§§ 871 ff ABGB; § 2 KWG. Wurde keine positive Erklärung über das Vorhandensein einer Bankkonzession abgegeben, so ist die Veranlassung eines Irrtums durch Schweigen nur bei Verletzung einer Handlungspflicht relevant. Grundsätzlich wird der Urkundeninhalt zum Erklärungsinhalt des Unterschreibenden. Wenngleich der Darlehensvertrag ein Realkontrakt ist, ist der Tag der Zuzählung des Darlehens nicht für die Frage der Verletzung von Aufklärungspflichten entscheidend.

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