Die auf dem Gebiet des Konsumentenschutzes mit 1. März 1997 in Kraft getretenen Neuerungen für die Zulässigkeit von Preisanpassungen sowie das Gebot der Transparenz entfalten auch auf die Vertragsgestaltung bei Verbraucherkrediten mit variablem Zinssatz ihre Wirkung. Seitens der Kreditinstitute erforderte dies eine Neufassung ihrer Zinsgleitklauseln, um der veränderten Rechtslage gerecht zu werden. Der nachstehende Beitrag erläutert Kriterien für eine gesetzeskonforme Ausgestaltung von Zinsgleitklauseln, unter Berücksichtigung der von den Kreditinstituten in die Praxis umgesetzten Varianten.