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Zulässigkeit einer Verwendungsklage, wenn im Verteilungsbeschluß aktenkundige Umstände nicht berücksichtigt wurden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/751ÖBA 1998, 892 Heft 11 v. 1.11.1998

§ 286 EO. Wurden im Verteilungsbeschluß aktenkundige Umstände ohne Angabe von Gründen nicht berücksichtigt, so ist eine Verwendungsklage zulässig.

OGH 28. 1. 1998, 3 Ob 238/97i

Aus den Entscheidungsgründen:

Gemäß § 286 Abs 1 EO hat das Exekutionsgericht bei der Verteilung des Erlöses versteigerter Fahrnisse unter sinngemäßer Anwendung der Verteilungsgrundsätze bei der Zwangsversteigerung von Liegenschaften vorzugehen.

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