EntscheidungsübersichtÖBA 1998, 815 Heft 10 v. 1.10.1998
Ist eine Bank nur als Gehilfe des Begünstigten eingeschaltet, so ist sie gegenüber der Akkreditivbank und dem Akkreditivauftraggeber nicht zur Dokumentenprüfung verpflichtet.
OGH 4. 12. 1997, 2 Ob 344/97w
Fundstelle(n): ÖBA 1998, 559.