Werden künftige Forderungen abgetreten und fällt der Zedent in Konkurs, so stellt sich die Frage, ob die Forderung dem Zessionar zuwächst oder in die Konkursmasse fällt. Die Antwort ist strittig. Ihr kommt jedoch insbesondere bei Sicherungszessionen, aber auch beim Factoring erhebliche praktische Bedeutung zu. Der Autor versucht bisher vertretene Lösungsansätze unter Berücksichtigung konkursrechtlicher Grundgedanken weiterzuentwickeln. Die Besonderheiten bei Bestandzinsforderungen werden ausführlich behandelt.