Die mit dem KWG 1979 geschaffene gesetzliche Regelung des Bankgeheimnisses ist seither mehrfach ergänzt und präzisiert worden, hat aber auch durch das BWG und dessen Novellierungen in den Grundlagen keine wesentliche Veränderung erfahren. Sieht man von einigen neueren - im Zuge der Diskussion um anonyme Spareinlagen aufgestellten - rechtspolitischen Forderungen nach weiteren Verbesserungen der Bankverschwiegenheit ab, steht in der Bankpraxis der Umgang mit der bestehenden Gesetzesregelung und den damit zusammenhängenden Detailfragen im Vordergrund, wobei nach wie vor die Durchbrechung des Bankgeheimnisses bei eingeleiteten Strafverfahren besondere Probleme aufwirft und die Handhabung der neuen Ausnahmeregelung bei Verdacht auf Geldwäscherei erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Mit diesen und weiteren Einzelfragen des Bankgeheimnisses, insbesondere auch mit dem internen Bankgeheimnis, beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.