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Zwangszahlungen aus den Vermögen des Schuldners sind niemals inkongruent.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/630ÖBA 1997, 489 Heft 6 v. 1.6.1997

§§ 29, 30, 31 KO; §§ 82 f GmbHG. Zwangszahlungen aus dem Vermögen des Schuldners sind niemals inkongruent. Ob dem Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit bekannt sein mußte, bestimmt sich danach, welche Auskunftsmittel ihm im Zeitpunkt der anzufechtenden Rechtshandlung zur Verfügung standen und ob es zumutbar war, sie heranzuziehen.

OGH 12. 11. 1996, 4 Ob 2328/96y

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