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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines drittfinanzierten Geschäfts.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/613ÖBA 1997, 292 Heft 4 v. 1.4.1997

§§ 869, 877, 1400, 1431 ABGB. Ist der zur Finanzierung einer Vermögensanlage geschlossene Kreditvertrag wegen Dissenses unwirksam, so erstreckt sich die Unwirksamkeit auch auf die Anweisung. Die Zahlung der Bank an die Anlagegesellschaft kann daher dem Anleger nicht zugerechnet werden und der Bank stehen keine Bereicherungsansprüche gegen den Anleger zu.

OGH 18. 9. 1996, 7 Ob 617/95 11Siehe dazu die Anmerkung von Apathy auf S. 299 ff.

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