Der folgende Beitrag beleuchtet anhand der neuesten Rechtsprechung sowie der einschlägigen Banken-AGBs die Haftungsverteilung bei ec-Fälschungen, und zwar sowohl aus der Sicht der Obliegenheiten der Banken als auch aus der der Sorgfaltspflichten des ec-Kunden. Dies führt unter anderem zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob die durch die ec-Bedingungen 1993 erfolgte Implementierung einer Haftung des ec-Karteninhabers für den Fall der Totalfälschung der ec-Karte durch Dritte gerechtfertigt erscheint. Weiters werden Bedenken gegen Punkt 10 der Scheckbedingungen erhoben, sofern dieser für gewisse Fälschungsfälle das Haftungsrisiko in Ermangelung sowohl banken- als auch kundenseitigen Verschuldens auf den ec-Kunden überwälzt.