Der von der EU-Kommission im April 1996 vorgelegte Bericht über die Anwendung der Richtlinie 90/88/EWG hat gezeigt, daß trotz relativ klaren Richtlinienvorgaben die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes nicht in allen Mitgliedstaaten zu denselben Ergebnissen führt. Die Gründe dafür liegen unter anderem in der verschiedenen Tageberechnung und der unterschiedlichen Einbeziehung einzelner Kostenelemente, insbesondere der Versicherungskosten. Im folgenden Beitrag werden die einschlägigen Bestimmungen des BWG einer genaueren Untersuchung unterzogen und versucht Vorschläge für die Lösung einiger seit Inkrafttreten des BWG aufgetretenen praktischen Fragen zu geben.