Die bevorstehende Währungsunion und die Einführung des Euro fordern die Entstehung eines Europäischen Währungsrechtes. Vor allem muß sichergestellt werden, daß der Euro ohne einzelstaatliche Akte, nur auf Basis einer europaweiten Regelung, an die Stelle einzelstaatlichen Geldes tritt. Konkret wurden zwei Euro-Verordnungen vorbereitet und vom Gipfel in Dublin im Dezember 1996 abgesegnet. Diese Verordnungen werden hier im Überblick dargestellt und Zweifelsfragen dazu so weit möglich schon jetzt ausgeräumt.