Wenn bei der treuhändigen Abwicklung eines drittfinanzierten Liegenschaftsankaufes die Begründung der Hypothek zugunsten der Bank scheitert, stellt sich die Frage nach der Haftung des Treuhänders gegenüber der Bank. Der Beitrag erörtert Voraussetzungen und Inhalt dieser Haftung anhand einiger oberstgerichtlicher Entscheidungen.