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Zum Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Zahlung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/667ÖBA 1997, 1026 Heft 12 v. 1.12.1997

§ 28 KO; §§ 1412, 1413 ABGB. Eine anfechtbare Zahlung kann nicht als Erfüllung beurteilt werden. Eine Zurückweisung der Zahlung liegt vor, wenn der Gläubiger den Betrag auf ein Sonderkonto bucht und zur Disposition durch die Schuldnerin hält. Erst bei endgültiger Annahme ist die Zahlung als vorgenommen anzunehmen und dieser Zeitpunkt ist auch für die Kenntnis der Benachteiligungsabsicht entscheidend.

OGH 29. 4. 1997, 1 Ob 75/97d

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