vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen gegen Prospekthaftpflichtige.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/662ÖBA 1997, 942 Heft 11 v. 1.11.1997

§ 1489 ABGB. Die Frist für die Verjährung eines Schadenersatzanspruches beginnt erst, wenn dem Geschädigten auch die Person des Schädigers soweit bekannt ist, daß er gegen ihn eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erheben kann. Da es sich bei der Prospekthaftung um eine Verschuldenshaftung handelt, muß dem Anleger der Ersatzpflichtige nicht schon dann Jedenfalls bekannt sein, wenn über das Unternehmen, dessen Aktien er erworben hat, das Konkursverfahren eröffnet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!