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Überlegungen zum Entwurf eines Übernahmegesetzes

AufsätzeChristian Hausmaninger Christoph HerbstÖBA 1997, 911 Heft 11 v. 1.11.1997

Vorgreifend auf die Verabschiedung einer 13. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes über Übernahmeangebote, deren Ziel die Vereinheitlichung europäischer Take-over-Regeln ist, sowie in Ausführung der Entschließung des Nationalrates vom 14. 1. 1997 hat das Justizministerium im Sommer den Entwurf eines österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG-E) vorgelegt. Vorrangige Zielrichtungen dieses Entwurfs, der sich stark an den Bestimmungen des britischen City Code on Take-overs and Mergers orientiert, sind der Schutz der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und der Schutz der Minderheitsaktionäre der Zielgesellschaft. Diese Ziele sollen einerseits durch größtmögliche Transparenz des Übernahmevorgangs, andererseits durch ein an alle Aktionäre zu richtendes Pflichtangebot zum Erwerb aller ausständigen Beteiligungspapiere der Gesellschaft erreicht werden. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit Einzelaspekten des Entwurfs auseinander, die vor der Gesetzeswerdung nochmals diskutiert werden sollten.

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