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Das Unternehmensreorganisationsgesetz

AufsätzeHubertus SchumacherÖBA 1997, 855 Heft 11 v. 1.11.1997

Die Bedeutung des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) für Banken ist nicht zu unterschätzen. Die im 3. Abschnitt des URG behandelten "Wirkungen des Verfahrens" bringen wesentliche Einschränkungen der Konkursanfechtung von Reorganisations- und Überbrückungsmaßnahmen und der Befriedigungen und Sicherstellungen von Forderungen aus solchen Maßnahmen. Gefahren aus dem Eigenkapitalersatzrecht werden für Reorganisationsmaßnahmen eingeschränkt. In finanziell bedenklichen Situationen des Kreditnehmers könnte daher mitunter die Bereitschaft der Banken zur Reorganisationshilfe unter der Bedingung der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens bestehen. Die Vorteile des Verfahrens auszunutzen und die Nachteile und Gefahren des URG realistisch einzuschätzen setzt einen Überblick sowohl über den Ablauf als auch über die materiellen Wirkungen des Reorganisationsverfahrens voraus.

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