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Zur Übertragbarkeit der Rechte aus einer Garantie. Die Sicherung der Forderungen aus einem Vertrag umfaßt auch Ansprüche aus dessen Auflösung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/651ÖBA 1997, 826 Heft 10 v. 1.10.1997

§§ 880a, 1393 ABGB; § 23 KO. Die Rechte aus einer Garantie sind rechtsgeschäftlich abtretbar, wenn sie durch die Abtretung keine Änderung zum Nachteil des Garanten erfahren. Die Sicherung der Forderungen aus einem Vertrag umfaßt auch die Ansprüche aus der Auflösung dieses Vertrages.

OGH 29. 1. 1997, 7 Ob 2410/96d

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