Der nachfolgende Beitrag behandelt die Frage, in welcher Form das Risiko des Mißbrauchs einer Kredit- oder Bankomatkarte zwischen Kartenherausgeber (Bank), Karteninhaber und Vertragsunternehmen verteilt ist. Neben der gesetzlichen Lage und vor dem Hintergrund der (nicht durchgängig überzeugenden) höchstrichterlichen Rechtsprechung wird dabei insbesondere untersucht, innerhalb welcher Grenzen die AGB der Kartenherausgeber eine Risikozuweisung vornehmen können.