§ 1295 ABGB. Zum eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen und zur einvernehmlichen Auflösung des Darlehensvertrages. Schadenersatzansprüche des Kreditgebers, der im Vertrauen auf die Zusage eines Gesellschafters, ein eigenkapitalersetzendes Darlehen zu gewähren, eine Ausdehnung des Kreditrahmens der Gesellschaft gestattete.