In Zusammenführung wichtiger Diskussionslinien zum Wegfall der Geschäftsgrundlage empfiehlt die Untersuchung bei der Analogie des Irrtums anzusetzen, aber dabei die besondere Problematik des Irrtums über Zukünftiges durch eigenständige und differenzierte Abwägung der einschlägigen Rechtsprinzipien zu bewältigen. Besonderes Gewicht wird auf das quantitative Schwerekriterium gelegt, das für eine relevante Änderung der Umstände gefordert werden muß, wobei ein bewegliches System einschlägiger Gesichtspunkte in Anlehnung an die Grundwertung des Rechtsinstituts der laesio enormis entwickelt wird.