In seinem Beitrag in ÖBA 1994, 437 qualifizierte Filzmoser den Standard Compliance Code des österreichischen Bankwesens (SCC) als Verordnung. Die Autoren des vorliegenden Beitrages haben demgegenüber in ÖBA 1995, 507 den Verordnungscharakter verneint und den SCC als Empfehlung eingestuft. Dagegen hat Filzmoser in ÖBA 1996, 119 repliziert. Folgender Beitrag setzt sich angesichts offenbar aufgetretener Mißverständnisse in der Replik Filzmosers nochmals kurz mit der angesprochenen Frage auseinander.