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Kreditsicherheiten in der Russischen Föderation

AufsätzeOleg N. Sadikov unter Mitarbeit von Eva MichelerÖBA 1996, 765 Heft 10 v. 1.10.1996

Durch den Übergang zur Marktwirtschaft in der Russischen Föderation wurden Rechtsgrundlagen zur Besicherung von Krediten zum Teil neu geschaffen, zum Teil wurden die bestehenden Regeln wesentlich geändert. Das russische Recht kennt heute das Pfandrecht, die Bürgschaft, die Garantie, die Versicherung und einige andere Besicherungsinstrumente. Der Beitrag behandelt diese Instrumente in der Rangfolge ihrer praktischen Bedeutung.

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