Im Bereich des Wertpapierhandels und Börsenrechts hat der Finanzplatz Deutschland durch das jüngst in Kraft getretene Zweite Finanzmarktförderungsgesetz weitreichende Veränderungen erfahren. Der deutsche Gesetzgeber hat damit vor allem die Vorgaben der EU-Insider- und Transparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Geschaffen wurde ein neues Insiderrecht, das nicht nur Börsen und Börsenteilnehmer, sondern auch alle anderen gewerbsmäßigen Erbringer von Wertpapierdienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel, die Emittenten von Wertpapieren, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe sowie alle Anleger betrifft. Die Börsenaufsicht wurde neu geregelt, außerdem gibt es seit November 1994 ein neues Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, das zur Bekämpfung des Insiderhandels weitgehende Ermittlungsbefugnisse hat.