Bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen ist der Einwendungsdurchgriff abzulehnen, solange sich die Bank auf ihre Rolle als Finanzierer beschränkt.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Peter ApathyÖBA 1995/466ÖBA 1995, 51 Heft 1 v. 1.1.1995