Pflicht der Bank, Finanzierung zu unterlassen, wenn sie den Anleger wegen des Bankgeheimnisses nicht über bedenkliche Lage der Anlagegesellschaft aufklären darf.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Peter JaborneggÖBA 1995/517ÖBA 1995, 969 Heft 12 v. 1.12.1995