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Gegenüber dem Verlassenschaftskurator kann sich die Bank nicht auf das Bankgeheimnis berufen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/452ÖBA 1994, 731 Heft 9 v. 1.9.1994

§ 23 KWG

§§ 97, 98 AußStrG

War die Bank gegenüber der verstorbenen Kontoinhaberin als Vertragspartnerin auskunftspflichtig, dann ist sie dies auch gegenüber dem Nachlaß und dem zu seiner Vertretung bestimmten Verlassenschaftskurator. § 23 KWG ist nur im Verhältnis zu einem Dritten anwendbar.

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