Die Diskussion über den Inhalt der Aufklärungs- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von ausländischen Anleihen der unterschiedlichsten Arten hat durch die Entscheidung des BGH vom 6.7.1993 [1] nur ein scheinbares Ende gefunden. Das Urteil läßt viele Fragen offen, die der Klärung bedürfen. Darüber hinaus hat die Entscheidung für die Praxis eine erhebliche Bedeutung. Die Banken werden in Zukunft bemüht sein müssen, die Haftungsrisiken durch gestalterische Maßnahmen zu verringern. Den erhöhten Anforderungen an die Wertpapierberatung kann nicht allein mit einem erhöhten Beratungsaufwand begegnet werden.