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Anlegergerechte Beratung und Maßnahmen zur Reduzierung des Haftungsrisikos

AufsätzeRA Dr. Jürgen VortmannÖBA 1994, 579 Heft 8 v. 1.8.1994

Die Diskussion über den Inhalt der Aufklärungs- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von ausländischen Anleihen der unterschiedlichsten Arten hat durch die Entscheidung des BGH vom 6.7.1993 [1][1]WM 1993,1455 = ZiP 1993, 1148 = MDR 1993, 861 = JZ 1994, 102 m Anm Escher-Weingart = WuB I G 4.-9.93 (Schwark) = NJW 1993, 2433 = BB 1993, 1903; vgl zur Entscheidung der Vorinstanz OLG Celle WM 1993, 191 = ZiP 1993, 181 = EWiR 1993, 135 Köndgen = WuB 1 G 4.-4.93 Köndgen = NJW-RR 1993, 500; vgl dazu auch den Aufsatz von Arendts, ÖBA 1994, 251, sowie die Besprechungsaufsätze von Heinsius, ZBB 1994, 47 ff, und Raeschke-Kessler, WM 1994, 1830. nur ein scheinbares Ende gefunden. Das Urteil läßt viele Fragen offen, die der Klärung bedürfen. Darüber hinaus hat die Entscheidung für die Praxis eine erhebliche Bedeutung. Die Banken werden in Zukunft bemüht sein müssen, die Haftungsrisiken durch gestalterische Maßnahmen zu verringern. Den erhöhten Anforderungen an die Wertpapierberatung kann nicht allein mit einem erhöhten Beratungsaufwand begegnet werden.

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