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Zum Differenzeinwand bei Swap-Verträgen

AufsätzeDr. Gerhard KubiczekÖBA 1994, 461 Heft 6 v. 1.6.1994

Nach dem Staatsschuldenbericht der Österreichischen Postsparkasse wurde fast die Hälfte der Schuldenaufnahme des Bundes allein im Jahre 1992 durch Währungstauschverträge mit einem Volumen von rund 96 Milliarden Schilling finanziert. Im Bundesfinanzierungsgesetz werden ebenfalls Währungstauschverträge - im Verfassungsrang - erwähnt, ebenso finden sie im Finanzmarktanpassungsgesetz Aufnahme. 1991 plädierte Oppitz im ÖBA dafür, "daß ein überschießender Anwendungsbereich des Differenzeinwandes auch unter Berücksichtigung des wirtschaftsaufsichtsrechtlichen Funktionsschutzgedankens nicht aufrecht zu erhalten" sei. Erne hat danach eine umfassende rechtliche Betrachtung der Finanzswaps veröffentlicht, die zwar nur für die deutsche Rechtslage Aussagekraft hat, dessenungeachtet aber auch in Österreich bzw. bei den an der österreichischen Rechtslage interessierten ausländischen Banken beträchtliche Unruhe und Verwirrung ausgelöst hat. Zum einen werden Milliardentransaktionen meist unter Verwendung von standardisierten Verträgen abgeschlossen, zum anderen sollen all diese Verträge nach der österreichischen Rechtslage unklagbar sein? Gerade im Hinblick auf die Zielsetzung des Finanzmarktanpassungsgesetzes, die Europareife des österreichischen Bankwesens zu erreichen, untersucht der Autor, ob die Praxis sich völlig von der Theorie entfernt habe, oder ob vielleicht nur scheinbare Widersprüche vorliegen, die die Drohung einer Vertragspartei mit dem Differenzeinwand doch nur als Schreckgespenst erscheinen lassen.

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