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Zur Inanspruchnahme der Garantie ist Substantiierung nicht erforderlich. Für Rechtsmißbrauch ist der Zeitpunkt der Inanspruchnahme maßgebend.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/432ÖBA 1994, 320 Heft 4 v. 1.4.1994

§§ 880a, 1295 ABGB

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