vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Banken: Vorsteuerabzug für Leistungen von Rechenzentren

Aufsätzea.o. Univ.-Prof. Dr. Gerald HeidingerÖBA 1994, 234 Heft 3 v. 1.3.1994

Zur Erleichterung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit und damit Rationalisierung im modernen Bankwesen wurde mit BGBl 1991/695 mit Wirksamkeit ab 1992 in § 12a (3) UStG ein 50%iger Vorsteuerabzug für die im Zusammenhang mit den Datenverarbeitungsaufträgen erbrachten sonstigen Leistungen an unecht USt-befreite Banken eingeführt, sofern diese Leistungen von anderen Banken oder "Rechenzentren" erbracht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!