Seit der Neugestaltung nach der Bankenkrise der dreißiger Jahre galten Banken in Italien als Institutionen, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Durch Jahrzehnte agierten Italiens Banken im geschützten Bereich und verloren so zunehmend an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Erst mit der Schaffung eines europäischen Finanzbinnenmarktes und mit der Rechtsharmonisierung im Bankenbereich der EU begann für Italiens Bankwesen eine neue Ära. Schrittweise wurden die Banken zu privatwirtschaftlich geführten Unternehmen mit einheitlicher Rechtsform, die sich zunehmend an der internationalen Konkurrenz orientieren. Das neue italienische Bankwesengesetz von 1993 schuf die notwendigen Voraussetzungen für ein italienisches Bankensystem auf EU-Niveau.