Mit 1. 1. 1995 tritt die Konkursordnungs-Novelle 1993 in Kraft. Deren Kernstück sind die erleichterten bzw neu eingeführten Möglichkeiten für natürliche Schuldner, nach Erbringung bestimmter Leistungen von ihren restlichen Verbindlichkeiten befreit zu werden. Die Banken werden als die wirtschaftlich bedeutendsten Gläubiger von diesen Schuldtilgungsmodellen ganz besonders betroffen; auch sind die Neuregelungen teilweise kompliziert, teilweise recht unterschiedlichen Auslegungen zugänglich. Daher wird in dieser Arbeit ein Überblick über die verschiedenen Wege zur Restschufabefreiung geboten.