In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, unter welchen Umständen vertragliche Abtretunqsausschlüsse wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein können. Nach eingehender Darstellung der (möglichen) Interessen von Schuldner und Gläubiger wird die notwendige Abwägung am Beispiel praktisch wichtiger Fallgruppen vorgenommen. Erwähnung findet auch die gesetzliche Sonderregelung des Problems durch den deutschen Gesetzgeber im Jahr 1994.