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Treuhändiger Liegenschaftsverkehr und Konkurs einer Partei**Mit Anmerkungen versehener Vortrag, gehalten am 20. 10. 1993 im Rahmen des Privatissimums aus Privatrecht der Professoren F. Bydlinski, Vizepräsident des OGH Petrasch † und Koziol.

AufsätzeDr. Raimund BollenbergerÖBA 1994, 825 Heft 11 v. 1.11.1994

Banken werden in Grundstücksgeschäfte häufig als Hypothekarkreditgeber einer der Kaufvertragsparteien miteinbezogen, wobei die Durchführung der Eigentumsübertragung sowie die Begründung bzw Löschung der Hypothek regelmäßig einem Treuhänder obliegt. Wenn der Verkäufer oder der Käufer im Zuge der treuhändigen Abwicklung in Konkurs fällt, steht die Bank vor der Frage, ob und wie ihre Ansprüche gesichert sind. Die Antwort hängt unter anderem vom jeweiligen Einfluß der Konkurseröffnung auf den Kaufvertrag ab. Der Beitrag versucht, diese variantenreiche Problematik, teilweise gestützt auf bisherige Ergebnisse der Judikatur und Lehre, schrittweise zu lösen.

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