Art 43 ff WechselG
Nur eine innerhalb der Protestfrist erfolgende Konkurseröffnung erübrigt den Protest.
OGH 17. 3. 1994, 8 Ob 5/94
Art 43 ff WechselG
Nur eine innerhalb der Protestfrist erfolgende Konkurseröffnung erübrigt den Protest.
OGH 17. 3. 1994, 8 Ob 5/94