§ 469a ABGB
Es ist zwar gestattet, anläßlich der gleichzeitigen Bestellung zweier gleichrangiger Hypotheken für denselben Gläubiger eine mit einer Löschungsverpflichtung zu belegen, nicht aber beide.
§ 469a ABGB
Es ist zwar gestattet, anläßlich der gleichzeitigen Bestellung zweier gleichrangiger Hypotheken für denselben Gläubiger eine mit einer Löschungsverpflichtung zu belegen, nicht aber beide.