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§ 56 Abs 3 GBG steht der Ausnützung einer vor Konkurseröffnung erwirkten Rangordnungsanmerkung beim Erwerb vom Masseverwalter entgegen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1993/386ÖBA 1993, 412 Heft 5 v. 1.5.1993

§§ 56, 57, 76, 96, 126, 136 GBG

§§ 12, 120 KO

§§ 55, 57, 60 JN

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