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Zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Garantie mit Effektivklausel.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1993/419ÖBA 1993, 985 Heft 12 v. 1.12.1993

§ 880a ABGB

Hat der Garant nur dann zu leisten, wenn der Auftraggeber seiner Leistungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt, so liegt eine Zwischenstufe zwischen Bürgschaft und Garantie vor. Der Eintritt einer der Absicherung des Auftraggebers dienenden Bedingung (Effektivklausel) ist vom Garanten voll nachzuprüfen und vom Begünstigten voll zu beweisen.

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