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Zur Anfechtbarkeit der Zahlung von Leasingraten nach §§ 30, 31 KO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1992/347ÖBA 1992, 838 Heft 9 v. 1.9.1992

§§ 30, 31 KO

Die Unanfechtbarkeit von Zug-um-Zug-Geschäften erfordert einen zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Anders als die Zahlung des Lohnes bei Arbeitsverhältnissen stellt die Zahlung von Leasingraten beim Finanzierungsleasing keine Abwicklung eines Zug-um-Zug-Verhältnisses dar.

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