vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Steuerabgrenzung bei Ermittlung der Eigenmittel im Entwurf des Kreditwesengesetzes

AufsätzeDr. Robert ReiterÖBA 1992, 535 Heft 6 v. 1.6.1992

Das Kreditwesengesetz in der Fassung des Entwurfes vom 14. April 1992 sieht im § 23 Abs 11 vor, daß Eigenmittel, deren Auflösung steuerlich eine Betriebseinnahme darstellt, bei einem Kreditinstitut in der Rechtsform einer Personengesellschaft des Handelsrechtes um 50 von Hundert, bei sonstigen Kreditinstituten um 40 von Hundert zu kürzen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte