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Für die Anfechtbarkeit einer Pfandbestellung ist die Übergabe des Ranganmerkungsbescheides maßgebend.

RechtsprechungÖBA 1992/329ÖBA 1992, 487 Heft 5 v. 1.5.1992

§§ 13, 31 KO

§§ 53, 56 GBG

Der Gläubiger erlangt durch die Ausstellung der Pfandbestellungsurkunde und die Übergabe des Ranganmerkungsbescheides eine konkursfeste Sicherung. Die

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