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Befugnis des Untersuchungsrichters, die Bank für den Fall der Erlangung der Gewahrsame am Sparbuch zu dessen Ausfolgung an das Gericht zu verpflichten.

RechtsprechungRechtsanwalt Dr. Paul DoraltÖBA 1992/323ÖBA 1992, 380 Heft 4 v. 1.4.1992

§§ 197, 207a FinStrG

§§ 12, 98, 113, 143 StPO

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