§§ 4 f, 18 ff KWG
Auch verzinsliche Einlagen für eine kürzere Frist als die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten sind Spareinlagen. Zur Legitimation eines nur kollektivvertretungsbefugten Geschäftsleiters zur Entgegennahme von Spareinlagen und zum Abschluß von Zinssatzvereinbarungen.