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Zum Begriff der Spareinlagen und zur Legitimation eines kollektivvertretungsbefugten Geschäftsleiters.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1992/316ÖBA 1992, 172 Heft 2 v. 1.2.1992

§§ 4 f, 18 ff KWG

Auch verzinsliche Einlagen für eine kürzere Frist als die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten sind Spareinlagen. Zur Legitimation eines nur kollektivvertretungsbefugten Geschäftsleiters zur Entgegennahme von Spareinlagen und zum Abschluß von Zinssatzvereinbarungen.

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