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Verschaffung der Rechtsstellung als Wechselaussteller durch nicht offengelegte Stellvertretung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/292ÖBA 1991, 678 Heft 9 v. 1.9.1991

Weiß der Wechselakzeptant, daß der nominelle Aussteller und Remittent die Wechselrechte nicht in seiner Person, sondern als Stellvertreter für den wahren Wechselgläubiger in der Absicht begründen will, diesem unmittelbar die Rechtsstellung als Aussteller und Remittent zu verschaffen, so ist ihm gegenüber der Zuordnungswille klar zum Ausdruck gebracht worden und er kann dem wahren Aussteller nicht die mangelnde formelle Legitimation einwenden.

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