§§ 7, 35, 36 EO
§§ 1, 4, 14, 22 DevG
Führt ein Devisenausländer auf Grund eines devisenrechtlich nicht genehmigten Vergleichs Exekution gegen einen Deviseninländer, so steht diesem die Vollstreckungsbekämpfungsklage offen.
§§ 7, 35, 36 EO
§§ 1, 4, 14, 22 DevG
Führt ein Devisenausländer auf Grund eines devisenrechtlich nicht genehmigten Vergleichs Exekution gegen einen Deviseninländer, so steht diesem die Vollstreckungsbekämpfungsklage offen.