vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässigkeit der Klage nach § 36 EO, wenn auf Grund eines devisenrechtlich nicht genehmigten Vergleichs Exekution geführt wird.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/281ÖBA 1991, 468 Heft 6 v. 1.6.1991

§§ 7, 35, 36 EO

§§ 1, 4, 14, 22 DevG

Führt ein Devisenausländer auf Grund eines devisenrechtlich nicht genehmigten Vergleichs Exekution gegen einen Deviseninländer, so steht diesem die Vollstreckungsbekämpfungsklage offen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!