vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Verpflichtung der Bank zur Auskunftseiteilung nach § 25 DSG

AufsätzeMag. Dr. Georg WeisselÖBA 1991, 424 Heft 6 v. 1.6.1991

Mit der Erlassung des Datenschutzgesetzes hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, dem zu diesem Zeitpunkt voll angelaufenen, massiven Einsatz elektronischer Datenverarbeitung zum Zwecke der Beschaffung, Verwertung und Weitergabe von Informationen insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten einen adäquaten rechtlichen Rahmen vorzugeben [1][1]EB zur RV, 72 der Big StenProtNR, 14. GP.. Wesentlicher Angelpunkt dieser Regelungen ist das unter einem Ausführungsvorbehalt stehende, für den Bereich der privaten Rechtsträger in § 25 DSG konkretisierte Grundrecht des Betroffenen einer Datenverarbeitung auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte