§ 4 Abs 1, § 5, § 6 Z 1-3 EStG 1972. Bausparkassenrefinanzierung. Die Erwartung steigender Kapitalmarktzinsen und die Befürchtung bereits gewährte Bauspardarlehen nicht mehr kostendeckend refinanzieren zu können, berechtigt zu keiner Teilwertabschreibung und zu keiner Rückstellung.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. DDr. H. René LaurerÖBA 1990/40ÖBA 1990, 643 Heft 8 v. 1.8.1990