Die KWG-Novelle 1986 hat unter anderem die erstmals im KWG 1979 enthaltene Einlagensicherung auf eine neue Basis gestellt. Der folgende Beitrag untersucht vor allem die zivilrechtlichen Fragen, die bei Eintritt eines Sicherungsfalles entstehen. Als Ergebnis ist festzuhalten, daß gerade in der sensiblen Frage der Berechnung der Leistungspflicht gravierende Rechtsunsicherheiten auftreten, die eine Vollziehung des § 31 erheblich erschweren.