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Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie

AufsätzeDr. Georg FrölichsthalÖBA 1990, 211 Heft 3 v. 1.3.1990

Am 15. Dezember 1989 wurde nach knapp zweijähriger öffentlicher Diskussion vom Rat der Europäischen Gemeinschaften die sogenannte Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie [1][1]Abl. EG L 386 v. 30. 12. 1989, S. 1 ff. beschlossen. Im Rahmen der grundsätzlichen EG-Bankenrichtlinien regelt sie folgende Bereiche: die Harmonisierung der Zulassungsbedingungen, die Beziehungen zu Drittländern, die Harmonisierung der Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit und schließlich die freie Niederlassung und den freien Dienstleistungsverkehr. Nun sind - zusammen mit der Eigenmittel- und der Solvabilitätsrichtlinie - die wichtigsten Schritte zu einer Harmonisierung des Bankrechtsin den EG-Staaten sowie einer weitgehenden Verwirklichung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gesetzt worden.

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